Eltern die keine oder ungenügende Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen machen, werden zum Höchsttarif eingestuft. Kinder, welche ausserhalb des Kantons gemeldet sind oder in einer Bündner Gemeinde wohnen, die keinen Bedarf an familienergänzenden Kinderbetreuung anerkennt, werden zum Höchsttarif verrechnet. Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 4 Monate.
Quellenbesteuert Personen
Bei quellenbesteuerten Personen werden 85 % des Bruttoeinkommens gerechnet.
Anmeldegebühr
Nach Unterzeichnung des Vertrages ist innert 10 Tagen ein einmaliger Beitrag von CHF 250.- für die Verwaltungskosten zu bezahlen.
Geschwisterrabatt
Das Kind, das die Kindertagesstätte am häufigsten besucht, bezahlt den normalen Tarif. Weitere Kinder erhalten eine Stufe Tarifsenkung.
Babyzuschlag
Für Babys (3 Monate bis 12 Monate alt) wird ein Zuschlag von 25 % berechnet.
Zahlungsfrist
Der vertraglich bestimmte Monatsbeitrag ist bis spätestens am 28. des Vormonats an die Kita Sunnastrahl zu überweisen.